20. Januar 2020
Auf der Website des Landkreises Harburg heißt es zum dort ansässigen LPT: „Nach gründlicher Prüfung kommt der Landkreis Harburg zu der Überzeugung, dass die Zuverlässigkeit des Betreibers nicht mehr gegeben ist.“
Mit entsprechender Verfügung wird dem LPT endlich die Erlaubnis entzogen, Tierversuche gem. § 11 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) und b) TierSchG durchzuführen. Innerhalb einer zweiwöchigen Frist hat das LPT zudem die 96 noch im Labor lebenden Hunde an zuverlässige Dritte weiterzugeben. Bislang wurden die Tiere größtenteils durch Tierschutzorganisationen übernommen, im Einzelfall auch durch Privatpersonen. Um weitere Schäden der Tiere auszuschließen, überprüft das Veterinäramt, ob die neuen Halter zur Übernahme der Hunde geeignet sind. Hierfür muss das LPT Namen und Adresse der neuen Halter an die Behörde melden. Es scheint mithin so, dass die leiderfahrenen Tiere nun endlich ein neues, ihren Bedürfnissen entsprechendes Zuhause finden können.
Dies ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Parallel zu dieser verwaltungsrechtlichen Entscheidung laufen die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen weiter. Angesichts der grausamen Haltungsbedingungen und des zu Schmerzen und Leiden führenden Verhaltens der Betreiber und Mitarbeiter des LPT ist zu erwarten, dass hierauf noch strafrechtliche Konsequenzen folgen.
Allerdings sind die weiteren Standorte des LPT in Hamburg und Schleswig-Holstein von dem Verbot nicht betroffen, die Labore können weiterhin Tierversuche durchführen. Dies obwohl Tierversuche häufig nicht auf den Menschen übertragbar sind und vielfach zu erheblichem Leiden für die genutzten Tiere führt, auch wenn die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Wir fordern daher, weitestgehend auf Alternativmethoden zu Tierversuchen umzustellen. Dass diese wirksam und praktikabel sind, zeigt folgende Übersicht.