Niedersachsen strebt Tierschutz-Verbandsklage an

3. März 2016

Mit der tierschutzrechtlichen Verbandsklage können Organisationen im Namen der Tiere klagen

Mit der tierschutzrechtlichen Verbandsklage können Organisationen im Namen der Tiere klagen

Die rot-grüne Landesregierung räumt den Tierschutzorganisationen stärkere Rechte ein: Das Kabinett hat gestern der Einbringung eines Gesetzes über Mitwirkungs- und Klagerechte von Tierschutzorganisationen in den Landtag zugestimmt. Mit der Gesetzesinitiative soll anerkannten Tierschutzorganisationen erstmals ein Klagerecht bei Fragen des Tierschutzes eingeräumt werden. Die Landesregierung setzt damit erneut einen wichtigen Teil des Koalitionsvertrages um. „Wir geben den Tieren endlich eine Stimme, denn sie können wegen möglicher Missstände ja nicht selber klagen”, sagte Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer.

Niedersachsen stärke damit nicht nur den Tierschutz, sondern auch die Rechte von Tierschutzorganisationen, so der Minister. „Es ist höchste Zeit für ein solches Verbandsklagerecht. Denn der Tierschutz hat einen hohen Stellenwert in der Gesellschaft. Mit dem Verbandsklagerecht sorgt Niedersachsen dafür, dass der in der Verfassung verankerte Tierschutz ein sicheres Fundament erhält.”

Niedersachsen dokumentiere mit dem Gesetzesvorstoß „einmal mehr seine bundesweite Vorreiterrolle”. Es freue ihn sehr, dass Niedersachsen nach Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg das achte Bundesland mit einem Mitwirkungs- und Klagerecht für Tierschutzorganisationen sei. „Tiere sind in Deutschland zwar durch das Tierschutzgesetz und andere Verordnungen geschützt”, so Meyer. „Bisher hat der Bund aber versäumt, ein Klagerecht auf Bundesebene durchzusetzen.” Zum Vergleich: Umweltschutzorganisationen dürfen klagen, wenn gegen Umweltrecht verstoßen wird. Anerkannte Umweltverbände können Rechtsbehelfe gegen alle einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegenden Vorhaben sowie gegen bestimmte nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftige Anlagen richten.
Tierschutzverbänden bleibt eine ähnliche Klageoption bisher verwehrt. Dieses rechtliche Ungleichgewicht werde Niedersachsen jetzt ändern, sagte Agrarminister Meyer. Das Verbandsklagerecht in Niedersachsen schließe eine Lücke. So können künftig anerkannte Tierschutzorganisationen in Grundsatzangelegenheiten Klage erheben und gerichtliche Überprüfungen veranlassen. Meyer: „Verbände haben dann das Recht, von einem Gericht überprüfen zu lassen, ob behördliche Erlaubnisse zum Beispiel für bestimmte Eingriffe am Tier oder für Tierversuche mit dem im Grundgesetz und der niedersächsischen Verfassung verankerten Tierschutz vereinbar sind.” Dazu könne auch die Prüfung gehören, ob etwa Vorgaben für Kastenstände von Muttersauen oder der den Puten und Hühnern eingeräumte Platz dem Tierschutzrecht entsprechen. Das Gesetz werde maßgeblich zum Schutz der Tiere beitragen, sagte Meyer. „Niedersachsen geht es um die großen Grundsatzentscheidungen im Tierschutz, die wegweisend für Deutschland und Europa sind”, so der Minister. Der Gesetzentwurf der Landesregierung geht nun an den Landtag.

Die ERNA-GRAFF-Stiftung für Tierschutz begrüßt diesen Vorstoß ausdrücklich. Die Stärkung des Tierschutzrechts gehört seit jeher zu einem unserer Hauptziele. So richtet unsere Stiftung z.B. am 24. Juni 2016 in Kooperation mit weiteren Partnern zum Thema “Tierschutzrechtliche Verbandsklage” eine Tagung in Berlin aus.

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