30. Juni 2025
Am 26.03.2025 wurde durch das Hessische Landwirtschaftsministerium ein so genannter Erlass -interne amtliche Anweisung/Verfügung- aufgehoben, der bisher die Anwendung des Bundesnaturschutzrechtes für Stadttauben als „wild lebende Tiere“ und somit die Anwendung der arten- und naturschutzrechtlichen Vorschriften verneint hatte.
Auf dessen Grundlage konnten bisher behördlich angeordnet werden, dass Stadttauben eingefangen und auch getötet werden können. Für das Fangen und Töten von Stadttauben war keine Ausnahmegenehmigung nach der Bundesartenschutzverordnung erforderlich.
Nachdem mehrere Verwaltungsgerichte entschieden haben, das Stadttauben wild lebendes Wirbeltier im Sinne der BArtSchV sind, wurde der o. g. Erlass am 26.03.2025 aufgehoben.
Wer eine Stadttaube einfangen und töten möchte, bedarf seit dem in Hessen einer Ausnahmegenehmigung nach der Bundesartenschutzverordnung. Die rechtlichen Hürden für solch eine Ausnahmegenehmigung sind sehr hoch, aber leider nicht gänzlich ausgeschlossen. Eine durch die Stadt Limburg beauftragte Person müsste wohl über die Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz als auch über die Ausnahmegenehmigung nach der Bundesartenschutzverordnung verfügen.
Wir zu erwarten, wurde eine Antrag zum Fangen und zur Tötung von 200 Stadttauben bei der unteren Naturschutzbehörde gestellt, damit der Wille der Stadt Limburg/Lahn insbesondere der Abgeordneten der Stadtverordnetenversammlung von CDU, SPD und FDP, die nicht Müde wurden die Stadtverwaltung unter Druck zu setzen und sich mit Scheuklappen vor effektivere Maßnahmen zur Taubenreduzierung trotzig wie ein Kleinkind zur Wehr setzten.
Die Erna-Graff-Stiftung hatte sich zu diesem Zeitpunkt bereits mit einem Akteneinsichtsantrag, aufgrund der bestehenden rechtlichen Voraussetzungen zur Genehmigung des vorliegenden Antrages, an den Landkreis Limburg-Weilburg als Genehmigungsbehörde gewandt und natürlich die Rechtswidrigkeit einer Genehmigung mit in die Fragestellung eingebracht.
30.06.2025 wurde bekannt, dass die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Limburg-Weilheim die Ausnahmegenehmigung nicht erteilt, weil die erforderliche Abwendung erheblicher gemeinwirtschaftlicher Schäden durch den Antragsteller nicht dargelegt werden konnten.
Die Erna-Graff-Stiftung wird weiterhin mit Menschen für Tierrechte am Ball bleiben und den Fortgang unter Beobachtung halten. Wir hatten gemeinsam einen Antrag auf Akteneinsicht zum Verfahren bei der Stadt Limburg/Lahn gestellt, die durch die Stadt ignoriert wurde. Daraufhin wurde beim VG Wiesbaden Klage wegen Untätigkeit erhoben. Wir werden die Klage trotz der nicht erteilten Ausnahmegenehmigung weiterführen, damit wir die entsprechenden angefragten Informationen erhalten, die war dann für zukünftige Verfahren auswerten können und nebenbei halten wir den Daumen drauf, um der Stadtverwaltung zu zeigen, dass wir immer noch da sind.