10. Juni 2024
Trotz aller Appelle und dem unermüdlichen Einsatz engagierter Stadttaubenfreunde und Tierschützer:innen haben Limburgs Bürger:innen am Sonntag mit knapper Mehrheit dafür gestimmt, die Stadttauben mittels Genickbruch durch einen Falkner töten zu lassen. Die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz und der Bundesverband Menschen für Tierrechte haben im Vorfeld der Abstimmung eindringlich gewarnt, dass sie im Falle der Tötung der Tiere rechtliche Schritte gegen alle Verantwortlichen einleiten werden. Unabhängig davon bemühen sich die Tierschutzorganisationen derzeit um Lösungen, wie die Tötung der Tauben verhindert werden kann.
Die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz und der Bundesverband Menschen für Tierrechte appellieren ein weiteres Mal an die Verantwortlichen der Stadt Limburg, den Beschluss zur Tötung aufzuheben und das nachhaltige, tierschutzgerechte und rechtskonforme Stadttaubenmanagement mit Ei-Austausch einzuführen, so wie es zahlreiche andere Städte seit Jahren erfolgreich praktizieren. Auch ein rechtlich zulässiger und mehrheitlich entschiedener Bürgerentscheid würde die rechtswidrige Tötung nicht legitimieren.
Tötung rechtswidrig
Sollte der Falkner mit dem Fangen und Töten von Tauben beauftragt werden, ist dies aus Sicht der Tierschutzorganisationen rechtswidrig, da wissenschaftliche Erkenntnisse und geltendes Recht dabei ignoriert würden. Ein aktuelles rechtswissenschaftliches Gutachten bestätige, dass die geplante Taubentötung mangels Vorliegens eines „vernünftigen Grundes“ gegen Paragraf 1 Tierschutzgesetz verstößt. Die im Jahre 2012 erteilte Tötungs-Erlaubnis für einen Falkner berechtige demnach nicht zur pauschalen „Tötung“ von Tauben als Schädlingen. Neben der Einleitung rechtlicher Schritte bemühen sich die Tierschutzorganisationen derzeit um konstruktive Lösungen, um die Tötung der Tauben noch zu verhindern.