Tiertransporte in Drittstaaten:
Forderungen an die Agrarministerkonferenz

10. April 2019

Schwein bei einem Tiertransport
Unsere Forderung: Export lebender Tiere in Drittstaaten verbieten! – Foto: Benshot, Adobe Stock

Anlässlich der diese Woche tagenden Agrarministerkonferenz hat ein freies Bündnis von Tierschutzorganisationen, dem auch die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz angehört, einen Appell verfasst, der wesentliche Forderungen zur Handhabung von Tier-Exporten in Drittländer formuliert. Diese Transporte werden seit längerem unter Tierschützern und in den  Medien scharf kritisiert, einige Bundesländer haben temporär oder grundsätzlich den Export von Lebendtieren in bestimmte Länder bereits eingestellt. Die Rechtslage ist unklar, da es keine bundesweit geltende Regelung gibt. Aktuelle Veröffentlichungen von Experten legen die Sichtweise nahe, dass sich Veterinäre, die solche Transporte an den Abfertigungs-Standorten genehmigen, sogar strafbar machen, weil sie gegen geltendes Tierschutzrecht verstossen, indem sie in Kauf nehmen, dass die zu transportierenden Tiere jedenfalls nicht nach EU Standards behandelt werden, sobald sie die Landesgrenzen überschritten haben, sondern zum Teil sogar unter furchtbaren Bedingungen transportiert und geschlachtet werden.

Wir fordern von den Amtschefinnen und Amtschefs, sich auf der Agrarministerkonferenz für folgende Punkte einzusetzen:

  • den Export lebender Schlacht- und Zuchttiere in Drittstaaten unverzüglich zu verbieten,
  • die Bundesregierung dazu aufzufordern, sich auch auf europäischer Ebene für ein Exportverbot lebender Tiere in Drittstaaten einzusetzen und alle bestehenden Abkommen zum Export lebender Tiere in Drittländer aufzulösen,
  • AmtstierärztInnen und amtliche TierärztInnen nicht länger der Situation auszusetzen, sich entweder durch Abfertigung der Transporte der Beihilfe zur Tierquälerei schuldig zu machen oder bei Weigerung dem enormen Druck seitens der Wirtschaft ausgeliefert zu sein,
  • ein grundsätzliches Transportverbot von Nutztieren über acht Stunden (inklusive Be- und Entladezeiten) durchzusetzen,
  • die Kontrollfrequenz von Tiertransporten auf der Straße zu erhöhen und festgestellte Verstöße abschreckend zu sanktionieren,
  • die Schlachtung von Tieren am nächstgelegenen geeigneten Schlachthof vor-zuschreiben,
  • den Transport von Fleisch und Samen von Zuchttieren anstelle lebender Tiere verpflichtend einzuführen.

 

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