24. November 2016
Erfolg für Tierschützer: wie das Bundesverwaltungsgericht mitteilte, gilt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt gegen einen Betrieb des umstrittenen Schweinezüchters Adrianus Straathof als rechtskräftig, nachdem gestern die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurück gewiesen wurde.
Das Bundesverwaltungsgericht schreibt dazu in seiner Presseerklärung:
“Der Landkreis hat bei einer Vor-Ort-Kontrolle einen Teil der Kastenstände als zu schmal für die in ihnen gehaltenen Schweine beanstandet und dem Unternehmen aufgegeben, die Kastenstände entsprechend den Vorgaben von § 24 Abs. 4 Nr. 2 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) so zu gestalten, dass sich jedes Schwein ungehindert hinlegen und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken kann. Das Unternehmen hält die Anordnung für rechtswidrig, weil der Vorschrift genügt werde, wenn ein Schwein seine Gliedmaßen in einen benachbarten Kastenstand strecken könne, auch wenn dort ebenfalls ein Schwein gehalten werde.”
Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht, wodurch die Anordnung der Tierärzte rechtskräftig ist, dass den Schweinen im Betrieb mehr Platz zugestanden werden muss. Auch wenn das Urteil nur für Straathof gültig ist, hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes als höchstrichterliche Instanz in Deutschland doch Signalwirkung für alle Mastbetriebe und ist somit ein wichtiger Meilenstein im Tierrecht.