Zweites von drei LPT-Laboren muss schließen

18. Februar 2020

Nur noch eines der Labore darf Tiere halten (Bildquelle: OXMOX/Klaus Schulz Verlags GmbH)

Vor circa einem Monat wurde dem Standort des LPT in Harburg die Genehmigung entzogen – nun folgt auch der Hauptsitz in Hamburg. „Mit sofortiger Wirkung” widerrief die Gesundheitsbehörde vergangenen Freitag die Erlaubnis zur Tierhaltung des Labores. 

Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks erklärte: „Nach sorgfältiger Prüfung sei die tierschutzrechtliche Zuverlässigkeit des Betreibers aufgrund schwerwiegender Verstöße gegen das Tierschutzgesetz sowie weiterer Verstöße gegen Dokumentations- und Genehmigungspflichten nicht mehr gegeben.

Zentral beruht die Schließungsverfügung auf Erkenntnissen aus Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. „Damit dieser Widerruf rechtssicher erfolgen konnte, war es vor allem nötig, die Akten und Informationen der Staatsanwaltschaft sowie den Bescheid des Landkreises Harburg über den LPT-Standort Mienenbüttel in Niedersachsen sorgfältig auszuwerten,” betonte Prüfer-Storcks.

Auch diesmal – ebenso wie im Zuge der Schließung des Standorts Harburg – wurde LPT eine dreiwöchige Frist eingeräumt, um die Tiere an geeignete Dritte abzugeben. Bei den abzugebenden Tieren handelt es sich hier allerdings größtenteils um Ratten und Mäuse. Ob diese ein neues Zuhause finden, ist noch unklar.

Die Schließung des Standorts wurde von Vertretern der Politik parteiübergreifend begrüßt.

Der Entzug der Tierhaltungserlaubnis für das Hamburger Labor ist eine überfällige Notwendigkeit und nach der Schließung des Labors in Mienenbüttel auch der einzig logische Schritt“, sagte die Hamburger Tierschutzexpertin der Grünen-Fraktion, Christiane Blömeke. Tierschutzverstöße machten auch vor einer Landesgrenze nicht Halt. “Ich erwarte, dass die Schließung zweier LPT-Standorte nun auch Auswirkungen auf den verbleibenden Standort in Schleswig-Holstein hat.

Dies ist vor dem Hintergrund der untragbaren Zustände in den LPT-Laboren zu erhoffen und wird insbesondere auch durch die augenscheinlich gute Arbeit der Ermittlungsbehörden wahrscheinlicher. Gestützt auf die Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft können die zuständigen Behörden einschreiten und eine rechtlich bestandsfähige Schließungsverfügung erlassen. Ob bzw. wann dieser Schritt auch in Schleswig-Holstein vollzogen wird, verfolgen wir genau und werden aktuell dazu berichten.

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