Ausbruch der afrikanischen Schweinepest: Berliner Veterinäramt erwägt massenhafte Tötung von Minischweinen

1. Januar 2020

Zum Update aus August 2020

Seit Monaten bereiten sich die deutschen Behörden auf den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest vor, deren Ausbruch die Tötung großflächiger Schweinebestände in Nutztierhaltungsbetrieben bedeuten würde. Dem Veterinäramt Marzahn-Hellersdorf ist das allerdings nicht genug. Auch sog. Minipigs seien vor behördlichen Tötungsanordnungen nicht sicher. Der Fall geht jetzt mit Hilfe der Erna-Graff-Stiftung vor Gericht.

Symbolbild
(Symbolbild)

Familie Rod aus Marzahn-Hellersdorf lebt seit jener Ankündigung des Veterinäramts in ständiger Angst um ihr geliebtes Minischwein Pitti und klagt nun vor dem Verwaltungsgericht Berlin. So wie in mittlerweile tausenden deutschen Haushalten gehört ihr Minischwein Pitti fest zur Familie und ist ein treuer Gefährte und guter Freund. Seit einem Jahr stehen wir mit Familie Rod in Kontakt und in ständigem Austausch mit dem Veterinäramt.

Minischweine werden als Haustiere immer beliebter. Richtig gehalten und erzogen, sind sie verspielte, anhängliche Hausgenossen mit Charakter. Richtige Schmusetiere. Sie machen “Sitz”, “Platz” und Männchen, betteln am Esstisch, gehen mit ihren Besitzern joggen und schlafen auf dem Sofa vor dem Fernseher ein.

Das Veterinäramt Marzahn-Hellersdorf ist der Ansicht, dass auch Minischweine wie Pitti im Falle des Seuchenausbruchs ein Verbreitungsrisiko darstellen und sieht die Tötung der Tiere als sicherste Bekämpfungsmethode gegen die Seuche an. Es fühlt sich unter bestimmten Voraussetzungen von Gesetzes wegen sogar zur Tötung verpflichtet. Diese Einschätzung, die offenbar auch auf Ebene der Senatsverwaltung geteilt wird, entbehrt rechtlich gesehen jedoch jedweder Grundlage. Vielmehr stellt sie eine Missachtung der Kernaussage des deutschen Tierschutzgesetzes dar, nach der kein Tier ohne vernünftigen Grund getötet werden darf. § 17 Nr. 1 TierschG stellt jeden Verstoß hiergegen unter Strafe.

Familie Rod hat sich daher entschlossen, vor dem VG Berlin um das Leben von Pitti zu kämpfen. Dabei wird sie von der Erna-Graff-Stiftung unterstützt, die das Verfahren finanziert. Hierbei steht aber nicht nur das Leben von Pitti auf dem Spiel. Bei Richtigkeit der Behördenauskunft wären in Deutschland zig tausende Minischweine gefährdet. Das Verfahren hat daher grundsätzliche Bedeutung für alle Minischweinhalter. Die Erna-Graff-Stiftung wird den Prozess deshalb notfalls auch durch alle Instanzen führen, um eine bundeseinheitliche Klärung herbeizuführen.

Update vom August 2020:

Da Pitti leider während des Prozesses verstorben ist, musste das Verfahren vor Gericht für erledit erklärt werden. Für die Frage, wer die Kosten des Gerichtsverfahrens zu tragen hat, war trotzdem weiterhin ausschlaggebend, ob die Klage erfolgreich gewesen wäre. Leider hielt das Gericht unsere Klage für unzulässig mit der Begründung, dass die Schweinegrippe noch nicht einmal in Deutschland angekommen sei. Dass dies nur wenige Wochen später geschehen würde, war zu diesem Zeitpunkt zwar schon absehbar, wurde aber schlicht ignoriert. Unserer Ansicht nach, ging es dem Gericht vor allem darum, einen Grund zu finden, den schwierigen materiellrechtlichen Rechtsfragen aus dem Weg zu gehen. Da es aufgrund des Todes von Pitti nur noch um die Kosten ging, ist die Entscheidung des Gerichts leider auch nicht mehr anfechtbar.

Zur Rechtslage:

Geregelt ist die Vorgehensweise im Falle des Seuchenausbruchs in Deutschland in der Schweinepest-Verordnung. Hiernach muss die zuständige Behörde Maßnahmen zur Eindämmung der Seuche, schlimmstenfalls eine Tötungsanordnung, treffen. Dabei dürfen nach § 14 der Verordnung auch Schweine eines nicht infizierten Betriebes getötet werden, wenn dieser entweder im sog. Sperrbezirk, im Beobachtungsgebiet oder Impfgebiet liegt.

Allerdings – und dies verkennt das Veterinäramt Marzahn-Hellersdorf – regelt die Verordnung neben Anordnungen bezüglich Wildschweinbeständen ausdrücklich nur Maßnahmen gegenüber Betrieben und damit ausschließlich in Bezug auf Nutztiere. Damit verbietet sich jedwede Anwendung auf als Haustier gehaltene Minischweine wie Pitti.

Diese Unterscheidung zwischen Nutz- und Haustieren ist mit Blick auf das unterschiedliche Seuchenverbreitungsrisiko auch gerechtfertigt. Die ASP überträgt sich direkt durch Tierkontakte oder indirekt durch Kontakt mit infiziertem Blut oder bluthaltigen Flüssigkeiten. Eine Übertragung auf den Menschen oder andere Tiere ist ausgeschlossen. Während also innerhalb eines Nutztierhaltungsbetriebes die Verbreitungschance durch den ständigen Kontakt der Tiere zu anderen Schweinen sehr hoch ist und zudem durch den Verarbeitungsablauf infiziertes Fleisch in Umlauf geraten kann, ist bei der Heimtierhaltung von Minischweinen eine Ansteckung und Verbreitung nahezu ausgeschlossen. Diese kann jedenfalls durch geeignete Hygienemaßnahmen vollständig verhindert werden.

Aber nicht nur die schlichte Gesetzesanwendung führt vorliegend zur Rechtswidrigkeit einer seuchenrechtlichen Tötungsanordnung in Bezug auf Minischweine. Hinzu kommen Fehler im Erlassverfahren der deutschen Verordnung, die nun im Klageverfahren geltend gemacht werden. Diese hätten die Unanwendbarkeit der Regelungen zur Seuchenbekämpfung zur Folge und würden somit einer Tötungsanordnung die Grundlage entziehen.

Wir sagen Danke:

Nur mit Hilfe Ihrer Spenden ist die Erna-Graff-Stiftung im Stande wichtige Gerichtsprozesse wie diesen für unsere tierischen Mitgeschöpfe zu finanzieren. Jeder Betrag hilft uns dabei und leistet einen wichtigen Beitrag. Hier können Sie uns bei der Rechtsdurchsetzung zugunsten der Tiere unterstützen.

Unsere Prozesse unterstützen

Geschrieben von: Eva Biré

Mehr erfahren über Minischwein Pitti und unsere Klage:
Minischwein Pitti ist gestorben, doch unser Prozess geht weiter

Minischwein Pitti ist gestorben, doch unser Prozess geht weiter

Vor kurzem erreichte uns die Nachricht, dass das Minischwein „Pitti“ leider vor Beendigung unseres Klageverfahrens…

mehr

Kommentare

Christiane Noack schreibt () :

Das darf nicht so willkürlich geschehen.

direkt antworten

Jiriko schreibt () :

Ist es denn klug, mit jemandem zu Klagen, der eh schon gegen geltendes Recht (Einzelhaltung von Schweinen) verstößt?

direkt antworten

Heike Hühnlein schreibt () :

No go

direkt antworten

Christine Paris schreibt () :

Demnächst wird alles getötet was 4 Beine hat. Auf dem Weg sind wir.

direkt antworten

Jetzt kommentieren:

Copyrights © 2024 Erna-Graff-Stiftung. All Rights reserved.