Schnelle Änderung des Tierschutz-Verbandsklage-Gesetzes nötig

25. April 2016

Münster, 25. April 2016. Animal Rights Watch (ARIWA) nutzt das Instrument der Tierschutz-Verbandsklage, um gegen die tierschutzwidrige Haltung von Zuchtsauen in Kastenständen zu kämpfen. Für das angestrebte Klageverfahren im Fall einer Schweinezucht in Tecklenburg ist die Einsicht in die tierschutzrelevanten Akten des Veterinäramts Steinfurt essenziell. Dieses verweigert die Einsichtnahme jedoch seit Monaten. ARIWAs Klage auf Akteneinsicht wurde am 19. April 2016 vom Verwaltungsgericht Münster abgewiesen. In der Urteilsbegründung heißt es, ARIWA hätte keinen Anspruch auf Akteneinsicht oder Information. Dafür wäre eine Gesetzesänderung nötig. ARIWA  fordert nun vom Gesetzgeber, schnell zu handeln und das Gesetz zu ändern. Dem schließen sich die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt und die ERNA-GRAFF-Stiftung für Tierschutz, die dieses Verfahren von Anfang an unterstützt haben, an. Denn ohne die notwendigen Informationen haben die Tierschutzverbände keine Möglichkeit, von ihrem Recht zur Erhebung einer Verbandsklage insbesondere in Bezug auf Maßnahmen nach § 16a Tierschutzgesetz effektiv Gebrauch zu machen.

 

ARIWA ist deutschlandweit eine der ersten Organisationen, die das Instrument der Tierschutz-Verbandsklage nutzt, um die Rechte der Tiere einzuklagen. „Das Tierschutz-Verbandsklagerecht ist das geeignetste und effektivste Mittel, um das im Grundgesetz formulierte Staatsziel Tierschutz praktisch durchzusetzen“, betont Mahi Klosterhalfen von der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt.

„Ohne die Möglichkeit, Informationen über mögliche Tierschutzrechtsverstöße zu erhalten, bleibt das Gesetz aber ein zahnloser Tiger“, sagt Sandra Franz, Pressesprecherin von ARIWA. Das Informationsfreiheitsgesetz reicht nicht aus, um die notwendigen Informationen zu beschaffen, wie vom Verwaltungsgericht in der Urteilsbegründung angeführt wurde. Denn die Behörden können so leicht die Auskunft mit Verweis auf die Verletzung von Betriebsgeheimnissen verweigern. „Genau diese systematische Intransparenz, die bis heute die Regel ist, sollte die Tierschutz-Verbandsklage beseitigen helfen“, erklärt Sandra Franz weiter.

„Da das Verbandsklage-Gesetz vorläufig auf fünf Jahre befristet ist und nur verlängert wird, wenn Ergebnisse vorliegen, ist eine schnelle Gesetzesänderung umso dringender. Ansonsten besteht die ernsthafte Gefahr, dass das Gesetz 2017 gekippt wird“, ergänzt Dr. Eisenhart von Loeper, Vorsitzender der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz.

Hier können Sie die Pressemitteilung als PDF herunterladen: 2016-04-25-Pm-Urteil-VG-Münster

Zurück zur übergeordneten Seite:

Jetzt kommentieren:

Copyrights © 2024 Erna-Graff-Stiftung. All Rights reserved.