Tagung zur tierschutzrechtlichen Verbandsklage in Wissenschaft und Rechtspraxis

16. August 2016

Sehr gute Resonanz bei gemeinsamer wissenschaftlicher Tagung der Kanzlei Röttgen, Kluge & Hund mit der Forschungsplattform Recht der Humboldt Universität Berlin, der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt sowie der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz.

Auf einer wissenschaftlichen Tagung im Festsaal der Humboldt Graduate School in Berlin am 24. Juni 2016 haben Vertreter aus Rechtswissenschaft, Politik, Tierschutz und Veterinärmediziner die verschiedenen Aspekte und ungeklärten Fragen der Verbandsklage in Politik und Rechtswissenschaft sowie die Möglichkeit ihrer Einführung auch auf bundesgesetzlicher Ebene intensiv näher beleuchtet.

Schon seit Jahren bemängeln Tierschützer und zahlreiche Amtstierärzte fehlende finanzielle, fachliche u. personelle Ausstattung der Behörden vor Ort. Zudem ist es bisher auf Bundesebene nicht möglich, die Einhaltung der bestehenden Gesetze vor Gericht zu erstreiten. Das Institut der Verbandsklage existiert auf Bundesebene bereits seit 2002 z. B. im Naturschutzrecht und wurde bis heute auch im Tierschutzrecht in immerhin sieben Bundesländern in Landesrecht für anerkannte Tierschutzverbände geschaffen.

Aus diesen Gründen betonte Rechtsanwalt Hans-Georg Kluge, Partner von Röttgen, Kluge & Hund, in seiner Einführung in die Tagung die immense Wichtigkeit, eine solche Verbandsklage auch auf bundesgesetzlicher Ebene einzuführen.

Auch Prof. Dr. Kloepfer, Leiter der Forschungsplattform Recht der Humboldt Universität Berlin, sprach sich in seiner Eröffnungsrede für eine Verbandsklage auf Bundesebene aus, machte darüber hinaus aber zugleich deutlich, dass eine sachliche und wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den Interessen und Gegenpositionen von Tierhaltern und auch Veterinärämtern zwingend notwendig sei.

Die anschließenden Vorträge der Referenten beleuchteten diverse Fragestellungen rund um die tierschutzrechtliche Verbandsklage aus verschiedenen Blickwinkeln. Neben Praxisberichten aus Nordrhein- Westfalen und dem Saarland, zwei Bundesländern mit eingeführter Verbandsklage im Tierschutzrecht, wurden dabei auch rechtspolitische und rechtsphilosophische Themen erörtert.

Die im Laufe der Veranstaltung leidenschaftlich geführten Diskussionen unter Leitung von Rechtsanwalt Michael Hund, Partner der Kanzlei Röttgen, Kluge & Hund und früherer Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts, zeugten von einem regen Interesse der Teilnehmer und von der Aktualität und dem großem Diskussionsbedarf rund um die tierschutzrechtliche Verbandsklage

Insgesamt konnten mit dieser Tagung, die in absehbarer Zeit eine Fortsetzung finden soll,  neue Akzente in der Diskussion in Rechtspraxis u. Wissenschaft über die tierschutzrechtliche Verbandsklage gesetzt werden.

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