Tierschutzorganisationen in Niedersachsen bekommen Verbandsklagerecht

6. April 2017

Schwein im Kastenstand

Ab jetzt haben Tierschützer mehr Mitspracherecht in Niedersachsen.

Die rot-grüne Regierung in Niedersachsen hat gestern ein Gesetz über das Mitwirkungs- und Klagerecht für Tierschutzorganisationen beschlossen. Damit ist Niedersachsen nun das achte Bundesland, das das Verbandsklagerecht ermöglicht und somit Tierschutzvereinen die Möglichkeit gibt, im Namen der Tiere zu klagen. Ein wichtiger Schritt für den Tierschutz!

Obwohl der Tierschutz vor 15 Jahren im Grundgesetz als Staatsziel verankert worden ist, herrscht in der Realität nach wie vor oftmals ein Vollzugsdefizit bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Sei es im Zirkus, in der Schweinezucht oder in Tierversuchen, wenn Tiere gequält werden, leiden sie meistens stumm. Anzeigen gegen tierquälerische Zustände verlaufen oft im Sande. Da Tiere selbst nicht klagen können, ist das Verbandsklagerecht ein wichtiges Instrument, um das Vollzugsdefizit auszugleichen und Missstände erfolgreich zu beseitigen. Das Verbandsklagerecht ermöglicht Tierschützern z.B. ein Mitsprache- und Klagerecht bei Genehmigungen von Tierställen oder bei Tierversuchen.

Durch die Einräumung des Verbandsklagerechtes in Niedersachsen können nun anerkannte Tierschutzorganisationen in Grundsatzangelegenheiten Klage erheben. Zur Anerkennung müssen die Organisationen gemeinnützig sein, ihren Sitz in Niedersachsen haben und seit mindestens drei Jahren bestehen.

Die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz macht sich bereits seit Jahren für die Verbandsklage für Tierschutzorganisationen stark und hat im vergangenen Jahr dazu eine hochkarätige Tagung in Berlin abgehalten.

Im Umweltschutzrecht ist diese Praxis bereits bundesweit Standard. Für Tierschutzorganisationen hingegen existiert dieses Mittel bisher nur auf Länderebene. Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg haben das Verbandsklagerecht. Berlin hat in seinem neuen Koalitionsvertrag ebenfalls das Verbandsklagerecht vorgesehen.

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