18. Februar 2015
Der jetzt bekannt gewordene Gesetzentwurf des Senats zum Berliner Hundegesetz wird von der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz in Berlin wegen des geplanten generellen Leinenzwangs scharf kritisiert. Der Stiftungsvorsitzende, Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper rügt, das sei ein „nicht hinnehmbarer gesetzwidriger Rückschritt“, der unvereinbar sei mit der Aufwertung des Tierschutzes im Grundgesetz und der „im Interesse der Berliner Hundefreunde gerichtlich angefochten werden müsse, falls der umfassende Leinenzwang gegen alle Vernunft beschlossen werden sollte“. Nach Überzeugung der Erna-Graff-Stiftung verstößt der Gesetzentwurf in Teilen gegen das höherrangige Tierschutzgesetz und ist deshalb wegen des Vorranges des Bundesrechts nichtig.
Leinenzwang für Hunde
Dabei stützen sich die Erna-Graff-Stiftung und ihre Juristen u.a. auf ein bereits vor längerer Zeit veröffentlichtes Gutachten der Münchener Professorin für Tierschutz und Verhaltenskunde Dorothea Döring. Diese Wissenschaftlerin und andere Sachverständige bezeichnen den generellen Leinenzwang als unvereinbar mit einer artgerechten Haltung von Hunden, die eine Möglichkeit zum freien Auslauf ohne Leine, zum freien Kontakt mit Artgenossen und zum Erkundungsverhalten umfassen müsse. Untermauert wird diese Einschätzung auch durch § 2 der Tierschutz-Hundehaltungsverordnung, der für Hunde „ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers und einer Anbindehaltung“ vorschreibt.
Der im Gegensatz dazu stehende Berliner Gesetzentwurf will zwar in besonderen Ausnahmefällen eine Befreiung vom Leinenzwang bei „Sachkundenachweis“ ermöglichen. Dem hält der Vorsitzende der Erna Graff-Stiftung von Loeper aber entgegen, das sei ein „Alibi ohne Wert“, eine „störende Bürokratisierung der Hundehaltung, die zudem zu Lasten der Tiere und der sozial Schwächeren“ gehe. Gleiches gelte für ausgewiesene Hundeauslaufgebiete, die für viele Ältere und Nichtmotorisierte unzumutbar weit entfernt liegen würden und deshalb in vielen Fällen unbrauchbar seien.
RBB Beitrag im Magazin zibb mit Stellungnahme der Erna-Graff-Stiftung vom 19.02.2015
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Kommentare
Mathias Behnis schreibt () :
Finde ich wirklich sehr gut, daß Sie mit Ihrem juristischen NowHow und Ihren Möglichkeiten dagegen vorgehen! Leider kann wahrscheinlich nur diese Vorgehensweise das geplante neue HundeG stoppen, denn Senat und die Koalitionsparteien (SPD, CDU) im Abgeordnetenhaus von Berlin werden dieses trotz aller möglichen Einsprüche seitens der Oppositionsparteien und von Tierschutzvereinen, -organisationen und -Stiftungen durchwinken/verabschieden… es soll ja womöglich schon ab 2016 gelten.
Von daher bin ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie Ihr Vorhaben (Klage) wirklich angehen und dafür kämpfen!
Mit besten Grüßen
Mathias Behnis
Dietmar K. schreibt () :
Ich kann Ihre Absicht, gegen die Berliner Gesetzesvorhaben zu klagen, nur unterstützen! Der derzeitige Senat von Berlin, egal unter welchem regierenden Bürgermeister, setzt alles auf eine zunehmende Bürokratisierung in fast allen Lebendbereichen der Bürger. Die angestrebten Gesetze zur Hundehaltung sind da nur ein weiterer Baustein zur allgemeinen Herabsetzung der Lebensqualität in der Stadt, die schon länger nur von “zugereisten”, wie auch der Bundesregierung, beeinflusst wird. Dem muss auf allen ebenen entgegengewirkt werden. Da immer bei den schwächsten begonnen wird, sind es wieder einmal die Alten und die sozial Schwachen, die unter den Gesetzen dieses Senates zu leiden haben – und zu guter Letzt wird sich jetzt noch an unschuldigen Tieren “vergangen”, die der Politik zuliebe auf ein Artgerechtes Leben verzichten müssen.
Beste Grüße
Dietmar K.
Admin schreibt () :
Vielen Dank für Ihre Feedback! Wir bleiben dran… Herzliche Grüße!
Rosita D. schreibt () :
Mein Labrador-Boxermix (Freiläufer), ein durch und durch augeglichenes friedvolles Tier, hatte eine Verletzung an der Pfote und musste über Wochen angeleint bleiben. Kein rennen, kein spielen, kein toben mit anderen, er wurde dadurch immer agressiver. Was sich natürlich wieder änderte, als er frei laufen konnte.
Ein Leinenzwang ist keine artgerechte Haltung für Hunde und verstößt somit gegen das Tierschutzgesetz.
Die Freilaufgehege liegen nicht immer “um die Ecke” also für ältere Menschen schwer zu erreichen und meist sind sie zu klein, Ein Hundeführerschein kann ich mir nicht leisten und damit stehe ich auch nicht allein. Ich hoffe, Sie können dieses Gesetz stoppen!
Beste Grüße
Rosita D.