Baden-Württemberg beschließt Verbandsklage

8. Mai 2015

Tiere haben nun einen weiteren gesetzlichen Vertreter

Stuttgart/Berlin – Am Mittwoch, den 06.05.2015 hat der Landtag Baden-Württemberg das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine und Stiftungen beschlossen. Das ist ein weiterer Meilenstein zur Verwirklichung des im Grundgesetz verankerten Staatsziels Tierschutz. Das Gesetz ist mit Verkündung in Kraft getreten. Die gesetzliche Einführung der Tierschutz-Verbandsklage erfüllt eine langjährige Forderung der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz.

Tiere hatten in Baden-Württemberg bisher keinen „gesetzlichen Vertreter“, der ihre Interessen gerichtlich einklagen konnte. Dagegen hatten Tierhalter und Tiernutzer bereits die Möglichkeit, gegen ein „Zuviel“ an Tierschutz rechtlich vorzugehen. Das prozessuale Ungleichgewicht zwischen den Rechten der Tiernutzer und dem mit Verfassungsrang ausgestatteten Rechtsgut Tierschutz wird mit dem Verbandsklagerecht nun endlich beseitigt.

Bereits im Vorfeld tierschutzrelevanter Entscheidungen wird der fachliche Sachverstand der Tierschutzorganisationen abgefragt und berücksichtigt. Das führt zu einer besseren Information aller beteiligten Organe.

Wir begrüßen diesen Schritt der baden-württembergischen Landesregierung ausdrücklich und hoffen, dass weitere Bundesländer bald nachziehen werden. Baden-Württemberg ist das siebente Bundesland, das ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände einführt. Niedersachsen wird bald folgen. Wir fordern die Bundesgesetzgebung auf, ein flächendeckendes, bundesweites Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen einzuführen.

Votum-zur-TSch-Verbandsklage-B-W.pdf
Stellungnahme zum Verbandsklagerecht in Baden-Württemberg

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