Verurteilung der Angeklagten ist klares Fehlurteil zu Lasten der Tiere

21. April 2016

Schwäbisch Hall, 21. April 2016. Das Amtsgericht Schwäbisch Hall hat heute die drei Angeklagten, die im Ruppertshofener Putenmaststall Videoaufnahmen zur leidvollen Lage der Tiere machten, wegen Hausfriedensbruchs und den Hauptangeklagten zudem wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz und deren Vorsitzender, der Jurist Eisenhart von Loeper greifen dieses Urteil im Ergebnis und wegen ungenügender Aufklärung scharf als „Fehlurteil“ mit unverhältnismäßig hohen Strafen an. Dies auch deshalb, weil die Tierquälerei an den Puten nicht aufgeklärt worden sei und das Gericht dem unnötig „sehr gewalttätigen“ Putenmäster entgegen gesicherten  Nachweisen geglaubt habe.

 

Fehlende Einstreu, verschmutztes Gefieder, offensichtliche Verletzungen: trotz der einhelligen Meinung mehrerer Gutachter, die Haltung der Puten im Mastbetrieb des Ruppertshofener Putenmästers sei tierschutzwidrig, schenkte das Gericht dieser Tatsache im heutigen Urteil keinerlei Beachtung. Dies ist aus Sicht der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz besonders deswegen skandalös, weil sich der betroffene Putenmäster selbst zur Einhaltung der bundeseinheitlichen Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen des Verbandes Deutscher Mastputenerzeuger verpflichtet hat, die ihm einerseits eine höhere Besatzdichte im Stall ermöglicht. andererseits eben aber auch zu besonderer Sorgfalt bei der Tierhaltung verpflichtet.

Grimmig schauende Pute vor blauem Himmel.

Gut geht es heutzutage leider keine Pute in der Mast.

Bei der Kernfrage des Eindringens in die Putenmast bestehe zwar unbestreitbar ein gesellschaftliches Versäumnis, dass die schweren Missstände der qualzüchterischen Putenmast nicht längst durch Rechtsverordnung und die Exekutive aufgearbeitet und beseitigt wurden. Gerade in solchen Fällen müsse aber umso mehr die Justiz dem 2002 eingeführten Verfassungsrang Tierschutz und dem Verbot der Tierquälerei zur Geltung verhelfen. Das Amtsgericht, die Staatsanwaltschaft und das verantwortliche Veterinäramt hätten, so von Loeper, die neuere Rechtsentwicklung zu Gunsten der Tiere ignoriert und dadurch die eklatant feststellbaren schweren staatlichen Versäumnisse bei der Putenmast noch verschärft. Beschämend sei, dass hierdurch nicht der Ethik des Grundgesetzes, sondern dem Profitstreben zu Lasten der schmerz- und leidensfähigen Tiere Vorrang gegeben wurde.

Mit den Verteidigern der Angeklagten sei darauf zu setzen, dass das Urteil des Amtsgerichts in der Berufung keinen Bestand habe und dass der weitere Rechtsweg nötigenfalls bis nach Karlsruhe den Rang und die Reichweite des Tierschutzes für die Gesellschaft sichtbar mache. „ Der Kampf ums Recht geht jetzt mit voller Kraft weiter, und zwar mit treffsicheren, überzeugenden Gründen“, so Eisenhart von Loeper.

Hier können Sie die Pressemitteilung als PDF herunterladen: 2016-04-21 StellungnahmeGerichtsurteil

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