Du-auch-Argumente

Es ist eine zwar alte, aber immer noch oft ange- wandte Methode, sich gegen Vorwürfe mit Gegenvorwürfen zu weh- ren, weil in der Regel niemand eine Verhaltensweise verurteilen kann, die ihm in gleicher oder ähnlicher Weise vorzuwerfen ist.

Im Tierschutz ist das D-a-A. zuerst von den Befürwortern der ->Tierversuche vorgebracht worden. Hubert Bretschneider hat es (1962, S. 116f.) in einem eigenen Abschnitt unter dem Titel „Das ,tu-quoque-Argument'” behandelt. Er schreibt: „Fast alle Verteidiger des Tierexperi- ments bedienten sich zur Entgegnung auf die Anklagen der Antivivi- sektionisten einer auf den ersten Blick einleuchtend erscheinenden Argumentation. Sie hielten ihren Anklägern eine lange Liste von Verfahren an Tieren vor, die an Grausamkeit die ,Vivisektionssünden um das Tausendfache’ überträfen.” Die „lange Liste” ist aber dann doch ziem- lich kurz und enthält z. B. das Kastrieren vieler Nutztiere, -> Tierquälereien in der Küche, wie etwa das Kochen lebender Krustentiere, das Mästen von Gänsen und bestimmte Formen der ->Jagd. Heute weist man nicht ohne gute Gründe auf bestimmte Formen der -> Nutztierhaltung und der Gewinnung von -> Luxusprodukten oder tierquälender -> Freizeitbeschäftigung hin.

Neuerdings ist das D-a-A. von Ulrich Tröhler (1985, S. pof.) diskutiert und wie schon von Bretschneider als untauglich abgelehnt worden: „Die Rechtfertigung einer sogenannten verwerflichen Tätigkeit durch eine andere, ebenso kritisierbare, geht nicht an.” Das D-a-A. ist jedoch eine Hilfe zu kritischer Selbstbeobachtung: ehe man Vorwürfe gegen andere erhebt, soll man die —> Kohärenz des eigenen –> Handelns überprüfen.

Literatur: Im Text erwähnt.

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