5. April 2017
Wenn im Frühjahr die Natur zu neuem Leben erwacht, beginnt auch die Zeit, in der die Wildtiere ihren Nachwuchs bekommen. Diese sogenannte Brut- und Setzzeit liegt in den meisten Bundesländern zwischen dem 1. April und 15. Juli und erfordert gerade für Hundehalter eine besondere Aufsichtspflicht. Ziel soll es sein, insbesondere Bodenbrüter und Jungtiere vor frei laufenden Hunden zu schützen, dessen Jagdtrieb eine Gefahr für trächtige Tiere und dessen Nachwuchs darstellen kann.
Die entsprechenden Regelungen für Hundehalter zur Brut- und Setzzeit unterschieden sich je nach Bundesland und auch innerhalb des Bundeslandes können die einzelnen Gemeinden eigene Verordnungen erlassen. Eine generelle Leinenpflicht sehen nur Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt vor. In manchen Bundesländern gibt es ohnehin unabhängig von dieser Schonzeit eine generelle Leinenpflicht. Daher ist als Hundebesitzer besondere Aufmerksamkeit gefordert, welche Regelung für ihn und seinen Vierbeiner zutrifft. Informationen über die für Hunde geltenden örtlichen Vorschriften bekommen Halter beim Ordnungsamt der Stadt.
In Berlin gilt z.B. durch das kürzlich in Kraft getretene neue Hundegesetz eine generelle Leinenpflicht im öffentlichen Raum. Davon ausgenommen sind einige ausgewiesene Flächen, auf denen Halter ihre Hunde ohne Leine laufen lassen dürfen, sowie die Hundeauslaufgebiete. Da es aber zu wenig und zu ungleichmäßig über die Stadt verteilte Auslaufgebiete gibt, können viele Halter ihren Tieren nicht genügend Auslauf bieten. Ein Problem, das nicht nur Berlin betrifft, denn Freiflächen für Hunde sind überall Mangelware. Daher gibt es zur generellen Leinenpflicht auch kritische Stimmen. Zum einen benötigen Hunde zur artgerechten Beschäftigung den leinenlosen Freilauf, bei dem das Tier selbstbestimmt rennen und schnüffeln darf sowie ungestörten Kontakt mit Artgenossen haben kann. Zum anderen berücksichtigt eine pauschale Leinenpflicht weder, dass nicht jeder Hund einen Jagdtrieb hat noch dass nicht jede gesperrte Fläche überhaupt Brutgebiet für Wildtiere ist. Dabei wäre es sinnvoll, wenn sich ein Leinenzwang zum Schutz der Tierwelt auch nur auf die Orte beschränke würde, wo das Wild durch frei laufende Hunde gefährdet wäre.
Ob Leinenzwang ja oder nein, wichtig ist es dennoch sich als Hundehalter in dieser für Wildtiere sensiblen Zeit entsprechend zu verhalten. Dass von freilaufenden Vierbeinern eine Gefahr für die wild lebenden Tiere ausgehen kann, beweisen jedes Jahr aufs Neue die Medienberichte über von Hunden gerissene Wildtiere. Besonders trächtige Tiere sind jagenden Hunden hilflos ausgeliefert, denn sie können nicht mehr schnell genug flüchten. Doch nicht nur durch das Nachjagen und Wildern können Hunde Tiere gefährden. Beim Stöbern können Hunde Bodenbrüter aufschrecken, sodass die Vögel ihr Nest verlassen und die Eier schutzlos zurücklassen müssen. Auch fremder Geruch am Neugeborenen kann dazu führen, dass das Elterntier ihren Nachwuchs verstößt. Daher sollte jeder Hundehalter während der Brut- und Setzzeit darauf Acht geben, dass sein Vierbeiner Wildtieren nicht schadet. Diese Vorsicht und Sensibilität gegenüber der Natur sollten Halter jedoch nicht nur während dieser Schonzeit an den Tag legen, sondern im Interesse der Tierwelt das ganze Jahr über.
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