13. April 2018
Berlin, 11. April 2018 – Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hat mit seinem gestrigen Urteil zu Filmaufnahmen aus einer Geflügelhaltung die Pressefreiheit und den Tierschutz gleichermaßen gestärkt. Das Gericht hat die Unterlassungklage einer Erzeugergemeinschaft abgewiesen, die die Verbreitung von kompromittierendem Filmmaterial aus ihren Bio-Hühnerställen verhindern wollte. Im Februar 2018 hatte bereits das Oberlandesgericht Naumburg in einem Präzedenzfall drei Tierschutzaktivisten in dritter Instanz freigesprochen, die für Filmaufnahmen über tierschutzwidrige Zustände in einem Schweinebetrieb Hausfriedensbruch begehen mussten, der aber vom Gericht nach § 34 Strafgesetzbuch (gerechtfertigter Notstand) als gerechtfertigt angesehen wurde.
„Transparenz in unserer Tierhaltung ist bitter nötig und daher ist das Urteil des Bundesgerichtshof sehr willkommen“, sagt Eisenhart von Loeper, Vorsitzender der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz. „Aber wir dürfen nicht vergessen, dass die beiden Urteile aus Karlsruhe und Naumburg lediglich dem längst überfälligen Schutz der ‚Whisteblower‘ dienen. Um an den grausamen Zuständen in den Ställen etwas zu ändern, braucht es auch entsprechende Urteile gegen die Verursacher.“
Urteil des Bundesgerichtshofs: VI ZR 396/16
zur Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs (externer Link)
Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg: 2 Rv 157/17