GAP-Landrat und die Wölfe

4. Oktober 2023

Antwort Landkreisamt Garmisch-Partenkirchen auf gerichtlich erzwungene Antwort an die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz (EGS) verrät es:

Speers gestörtes Verhältnis zur Wahrheit

Am 8. Oktober 2023 finden die Landtagswahlen in Bayern statt. Das kann den Blick eines Politikers auf die Realität trüben. Jüngstes Beispiel: der Garmisch-Partenkirchener und von den Freien Wählern gestellte Landrat Anton Speer.

Speer gab im Juli 2023 im amtlichen Verlautbarungsblatt des Landkreises Garmisch-Partenkirchen (Landkreis-Zeitung) u.a Folgendes zum Besten und sicher wohl wissend, dass eine amtliche Äußerung regelmäßig dann vorliegt, wenn sie ausdrücklich in einer amtlichen Eigenschaft abgegeben wird (so das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 18. April 1997).

Dort verkündete Speer im Zusammenhang mit der Frage nach von Wölfen gerissenen Tieren:

„ […] Die Zahl der gerissenen Tiere weiß man nicht genau, aber allein im nördlichen Ammertal wurden in den letzten vier Monaten 17 Kadaver teils sogar in der Nähe von bewohntem Gebiet gefunden“.

Speers Problem: Das ist eine Antwort in Bezug auf Wölfe, die seine eigene Behörde nicht teilt. Denn in den Antworten, die das Landratsamt gezwungenermaßen erst nach einer Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht München abgegeben hat, heißt es ganz anders.

Auf die Frage, wie viele nachweislich von Wölfen gerissene Nutztiere es in den Jahren 2022/2023 im Landkreis Garmisch-Partenkirchen gegeben habe und wie viele Herden und welche Art von Nutztieren betroffen seien, antwortete das Landratsamt in einer von Landrat Speer laut Einsicht in die Verwaltungsakte gebilligten Antwort Folgendes:

„Nach Angabe der Tierhalter gab es in den Jahren 2022 und 2023 ca. 35 gerissene oder abgängige Nutztiere, jeweils Schafe, auf drei Almen im Landkreis. Genetische Nachweise, dass die Schafe von Wölfen gerissen wurden, konnten bei verschollenen Tieren verständlicherweise nicht und bei Kadavern nur teilweise erbracht werden, weil die Proben nicht immer frisch genug genommen werden konnten.“

Mit anderen Worten: Das Landratsamt drückt sich nicht nur um die Beantwortung der eigentlichen Frage nach den gerade von Wölfen gerissenen Nutztieren, sondern kann oder will vor allem nicht die amtliche Auskunft Speers bestätigen, die suggeriert, dass in den letzten vier Monaten im nördlichen Ammertal und teilweise in der Nähe von bewohntem Gebiet 17 Schafe von Wölfen gerissen worden seien.

Soweit zum Wahrheitsgehalt der Aussagen des Wahlkämpfers Speer in amtlichen Verlautbarungen.

Erstaunlich wenig überraschend in dem Zusammenhang auch: Die betroffenen Herden waren nicht durch Maßnahmen geschützt worden. Und das, obwohl Investitionen in Herdenschutzmaßnahmen gegen Übergriffe durch den Wolf durch eine Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz gefördert werden.

Die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz wird sich auch nach dem Wahlkampf in Übereinstimmung mit der Auffassung des Deutschen Tierschutzbundes und seines Landesverbandes Bayern dafür einsetzen, dass in der aktuellen Debatte um den Wolf nicht länger „Klientelpolitik und Panikmache betrieben werden, anstatt sich auf zielorientierte Lösungen zu fokussieren“ (so eine Pressemitteilung beider Verbände vom 28.4.2023).

Dies auch, obwohl sich die Vorsitzende des Tierschutzvereins Garmisch-Partenkirchen Tessy Lödermann, eine von der Fraktion „Bündnis 90/Die GRÜNEN“ nominierte Stellvertreterin Speers in der Landratsfunktion, sich im Kreistag beflissen und im Gegensatz zu ihren Spitzenverbänden an die Seite Speers und gegen das Leben der Wölfe gestellt hat.

Die Erna-Graff-Stiftung wird auch das Klageverfahren mit Unterstützung einer Berliner Anwaltskanzlei gegen den Landkreis Garmisch-Partenkirchen jedenfalls teilweise weiterführen, da auch weitere Fragen der Stiftung unzureichend oder gar nicht beantwortet worden sind. HGK

 

Für volle Transparenz werden die im Antrag geforderten Informationen und die vom Landratsamt Garmisch-Partenkirchen erteilten, erstaunlich spärlichen, Antworten in der Anlage dargestellt.

Anfrage GAP Landratsamt

 

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