Klöckner führt Öffentlichkeit mit neuem Gesetzesentwurf gegen das Kükentöten abermals hinters Licht

9. September 2020

Vorherige Täuschung des Bundesverwaltungsgerichts bleibt unerwähnt -Verabschiedung vor der nächsten Bundestagswahl unwahrscheinlich

Das Kükentöten in der Lebensmittelindustrie beenden. Mit diesem vermeintlichen Ziel präsentierte Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner heute einen Gesetzesentwurf, der diese Praxis für ganz Deutschland verbieten soll. Klöckner hat mit ihrem heutigen Auftritt wieder versucht, die Öffentlichkeit zu täuschen. Sie weiß genau, dass ihr Entwurf viel zu spät kommt, um noch vor der nächsten Bundestagswahl verabschiedet zu werden. Klöckner hatte schon beim Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht nach uns vorliegenden Unterlagen versucht, die Öffentlichkeit zu täuschen.

Kükentöten

Scheitern vorprogrammiert – die Bundestagswahlen werden die Verabschiedung des Gesetzesentwurfes verhindern – Klöckner weiß das Der von Bundesministerin Klöckner groß angekündigte und als Meilenstein gefeierte Gesetzesentwurf wird aller Voraussicht nach nicht zu einem baldigen Verbot des Kükentötens führen. Bei dem von Klöckner vorgelegten Entwurf, der nicht von der Regierung selbst, sondern von Klöckners Ministerium stammt, wird die Abstimmungsdauer bis zur Verabschiedung des Gesetzes in der Regel mehr als ein Jahr betragen.

Warum das so ist, erläutert unser 1. Vorsitzender, Hans-Georg Kluge, der im Gerichtsverfahren zum Kükentöten vor dem Bundesverwaltungsgericht in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt die Unterlassungsverfügungen der betreffenden NRW-Kreise verteidigt hat und selbst als früherer Staatssekretär und Landrat in NRW aus der Politik stammt.

„Diesen Gesetzentwurf bis zur nächsten Wahl durch Kabinett, Bundesrat und Bundestag zu bringen, ist zeitlich fast unmöglich. Frau Klöckner als Polit-Profi weiß das. Sie führt die Öffentlichkeit in Sachen Tierschutz somit wieder einmal hinters Licht.“

Kluge weiter: Klöckner hat zuvor schon das Bundesverwaltungsgericht bei seinem „Kükenschredder-Urteil vom Juni 2019 getäuscht. Dort hatte sie dem Gericht über den Vertreter des öffentlichen Interesses nach den uns vorliegenden schriftlichen Unterlagen vortragen lassen, die Marktreife alternativer Methoden zur Früherkennung des Geschlechts stünde unmittelbar bevor. Das war die Unwahrheit. Klöckner hat sich mit ihrem heutigen Auftritt endgültig als zuständige Ministerin disqualifiziert. Wer auch immer Kanzler der nächsten Bundesregierung sein wird. Er darf diese Frau nicht noch einmal zur Ministerin machen.“

 

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