Vorbeugender Tierschutz umfaßt alle Maßnahmen, die geeignet sind, dem Schutz von Leben und Wohlbefinden der Tiere zu dienen. Dazu gehört die tierärztliche Betreuung ebenso wie die fachkundige Beratung im Zoogeschäft, die Vermeidung von Unfällen nicht nur im Straßenverkehr, auch im Umgang mit landwirtschaftlichen Maschinen oder mit dem Hund auf der Rolltreppe. Vögel sollten durch Aufkleber vor großen Fensterflächen gewarnt werden. Das Katzenelend müßte durch Sterilisierung eingedämmt, Erdkröten durch Schutzzäune oder Unterführungen gerettet werden. Albert Lorz hat (1979, S. 34f.) einen umfangreichen Katalog möglicher, aber vermeidbarer Gefahren mitgeteilt. Ein besonders wichtiger Zweig des V.T. ist die —> Tierschutzerziehung.
V.T. überschneidet sich oft mit —> gesetzlichem Tierschutz, insofern die Tierschutzgesetze und -verordnungen zahlreiche vorbeugende Regelungen enthalten.
Das schweizerische Tierschutzgesetz enthält in Art. 23 die Regelung: „Der Bund kann die wissenschaftliche Forschung über das tierische Verhalten und für den Tierschutz durch Beiträge unterstützen.” A.F. Goetschel versteht dies (1986, S. 169-171) auch als staatliche Förderung des V.T.
Literatur: Im Text erwähnt.