Taubentötung in Limburg rechtswidrig: Erna-Graff-Stiftung und Menschen für Tierrechte beauftragen Rechtsgutachten

19. Februar 2024

Limburger Landrat irrt in Taubenfrage – Universitätsprofessor des öffentlichen Rechts wird in Kürze Gutachten zur Rechtsfrage erstellen

Die Stadt Limburg hatte Ende 2023 für die Massentötung von Tauben in der Limburger Innenstadt gestimmt. Heute beraten die Stadtverordneten in einer Sondersitzung, ob ein Bürgerentscheid folgt oder die Stadt ihren Beschluss zur Tötung der Tauben aufhebt. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte und die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz halten die geplante Tötung für rechtswidrig und haben einen Universitätsprofessor des öffentlichen Rechts mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens beauftragt.

Die Tierschutzorganisationen fordern die Lokalpolitiker auf, den Beschluss zur rechtswidrigen Taubentötung vom 13. November 2023 aufzuheben und stattdessen ein tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement in Limburg einzuführen. Aus Sicht der Tierschutzorganisationen haben die Lokalpolitiker mit der Tötung einem Rechtsbruch zugestimmt. Denn die geplante Tötung per Genickbruch verstößt gegen das Tierschutzgesetz und das Staatsziel Tierschutz. Auch die aktuelle Rechtsprechung steht der Tötung entgegen.

Tiertötung: Ökonomische Interessen reichen nicht
Auf sein im Jahr 2011 beim Verwaltungsgerichtshof erstrittenes rechtskräftiges Urteil kann sich der der Stadt Limburg andienende Falkner, aus Sicht der Tierschutzorganisationen, nicht mehr berufen. Dessen Rechtskraft sei erloschen, nachdem in zwei späteren Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2019 entschieden wurde, dass das Leben jedes einzelnen Tieres schlechthin einen Wert habe. Dieses dürfe ihm nur genommen werden, wenn es um Erhaltungsinteressen des Menschen gehe. Darum gehe es dem Bürgermeister aber nicht. Ihm und einem Teil seiner Stadtverordneten gehe es allein um die ökonomischen Interessen der örtlichen Geschäftsleute.

Lokalpolitiker stimmen Rechtsbruch zu
Der Landrat hält an der Auffassung fest, dass das veraltete Urteil des Verwaltungsgerichtshof Kassel von 2011 auf die Massentötung von Tauben in Limburg anwendbar sei. Wir halten diese Rechtsauffassung für falsch und haben deswegen ein Gutachten beauftragt. Wir rufen die Stadtverordneten dringend auf, den rechtswidrigen Beschluss aufzuheben und stattdessen zwei betreute Taubenhäuser einzurichten, um den Taubenbestand tierschutzkonform zu regulieren. Falls es dennoch bei der Entscheidung für die Tötung bleibt, werden die – wie angekündigt –  Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz und Menschen für Tierrechte e.V. gemeinsam mit dem  Rechtsanwalt Hans-Georg Kluge rechtlich dagegen vorgehen.

Tötung weder nachhaltig noch tierschutzgerecht
Abgesehen vom Rechtsbruch ist die Tötung von Stadttauben zur Populationskontrolle nicht nachhaltig. Die Bestände verjüngen sich oder bekommen Zuzug von Tauben aus der Umgebung, die die freigewordenen Nistplätze beziehen. Eine tierschutzgerechte und nachhaltige Regulierung ist nur durch ein konsequentes Stadttaubenmanagement mit betreuten Taubenschlägen und Ei-Austausch zu erreichen. Dies belegt eine bundesweite Umfrage zur Effektivität von Stadttaubenkonzepten von 2021. Wenn das Gesamtkonzept konsequent umgesetzt wird, sind betreute Taubenschläge das Mittel der Wahl, um die Tiere artgerecht zu versorgen und ihre Population mittels Ei-Austausch zu kontrollieren

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