Berliner Tierschützerin vor Gericht wegen Füttern von Tauben

30. Januar 2018

Ist Füttern von Tauben eine verbotene Straßenverunreinigung?

Am morgigen Dienstag wird der Fall einer Berliner Tierschützerin vor dem Amtsgericht Tiergarten verhandelt, die auf dem Alexanderplatz Stadttauben gefüttert hat. Das Bezirksamt Mitte von Berlin hat gegen die Betroffene ein Bußgeld wegen einer angeblich unerlaubten Straßenverunreinigung verhängt, um dessen Rechtmäßigkeit es jetzt geht. Der Fall hat grundsätzliche Bedeutung. Würde die Fütterung von Tauben künftig als Straßenverunreinigung angesehen, könnte bei der Fütterung von Singvögeln und freilebenden Katzen nichts anderes gelten.

Mann füttert Tauben

Mann beim Taubenfüttern.

Die verwilderten Haustiere sind in der Großstadt auf eine regelmäßige Fütterung durch den Menschen angewiesen. Ein Verbot für die Fütterung von Tauben existiert in Berlin nicht. Das Ordnungsamt von Berlin-Mitte ist kreativ und verlangt deshalb ein Bußgeld von der Tierschützerin, weil das Taubenfutter den Alexanderplatz verunreinigen würde. Die Berlinerin wird von der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz unterstützt, da solches Verwaltungshandeln zu abgemagerten und kranken Tieren führt.

Taubenfreunde sind schockiert. Seit Jahren kämpfen die Tierschützer gegen das Leid der Berliner Stadttauben, die alle von Taubenhaltern stammen, die sich nicht mehr um die Tiere gekümmert haben. Statt behördlicher Unterstützung gab es im Juni 2017 einen Bußgeldbescheid für eine engagierte Berlinerin. Diesen begründen die Ordnungshüter mit § 8 Abs. 1 des Berliner Straßenreinigungsgesetzes, wonach jede „vermeidbare Verschmutzung der Straßen zu unterlassen“ ist.

Mit diesem Griff in die juristische Trickkiste versucht die Behörde, ein in Berlin bisher politisch nicht gewolltes Fütterungsverbot durchzudrücken. Die Krux dabei: Kot von hungernden und müllfressenden Tauben führt zu mehr Verschmutzung auf Straßen und an Häusern im Gegensatz zu artgerechter Fütterung. Doch die Taubenfreundin wehrte sich und ging in Einspruch. Am Dienstag wird darüber erstmals vor dem Amtsgericht Tiergarten verhandelt.

Fall hat übergeordnete Bedeutung für Tierschutz

Die Versorgung von Stadttauben verlangt ein hohes Maß an persönlichem Einsatz. Das hochwertige Futter für Tiere kostet viel Geld. Damit ist es nicht getan. Die sachkundige Tierschützerin investiert viel Zeit, denn Füttern muss regelmäßig erfolgen. Gleichzeitig nutzt sie die Fütterung, um den Gesundheitszustand ihrer Schützlinge zu überprüfen. Hungernde Tauben nehmen das Futter innerhalb kurzer Zeit auf. „Wenn schon das Ausbringen von Vogelfutter eine Verschmutzung der Straße darstellt, würde das bedeuten, dass nicht nur alle Taubenfreunde kriminalisiert werden, sondern auch das Füttern von Sing- und Wasservögeln demnächst als Ordnungswidrigkeit in Berlin geahndet werden kann.“, erläutert Dr. Eisenhart von Loeper, 1. Vorsitzender der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz die übergeordnete Bedeutung des Falls.

Die Gerichtsverhandlung findet am 30. Januar 2018 ab 10.15 Uhr vor dem Amtsgericht Tiergarten in der Kirchstraße 6, 10557 Berlin statt. Die Erna-Graff-Stiftung wird vor Ort sein.

Hier können Sie die Pressemitteilung als PDF herunterladen: 2018-01-29_PM Berlin-Mitte geht gegen Tierfreundin vor

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