20. November 2023
Einleitung von juristischen Schritten für die Tauben in Limburg. Die Erna-Graff-Stiftung hat zusammen mit dem Bundesverband Menschen für Tierrechte eine juristische Bewertung der beabsichtigten Tötung von Stadttauben in Limburg eingeleitet.
Hierzu wurde die Kanzlei Röttgen, Kluge & Hund in Berlin beauftragt und seitens der Kanzlei bereits am 13.11.2023 ein anwaltlicher Schriftsatz an den Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn übersandt.
In diesem Schriftsatz wird im Detail ausgeführt, dass der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung rechtswidrig ist, weil er Bundesrecht verletzt und bei einer geplanten Umsetzung die Tötung der Tauben ohne vernünftigen Grund erfolgen würde (§ 1 Satz 2 TierSchG) und somit den Straftatbestand nach 17 Nr. 1 TierSchG erfüllt.
Dies unabhängig davon, dass der Bürgermeister der Stadt Limburg nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) verpflichtet ist als selbstständiges Organ der Gemeindeverfassung einen das Recht verletzenden Beschluss der Gemeindevertretung zu beanstanden.
Sollte wider Erwarten der Limburger Bürgermeister den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung nicht beanstanden, würde er ein Dienstvergehen begehen.
Lesen sie hier die ausführliche Bewertung des Stadtverordnetenbeschlusses zur Taubentötung.
Hintergrund:
Am Montagabend den 13.11.2023 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Limburg beschlossen die hohe Taubenpopulation dadurch einzudämmen, dass Tauben gefangen, betäubt und getötet werden. Das soll auf zwei Jahre begrenzt werden. Anschließend lasse sich die gesunkene Population durch andere Maßnahme halten.
Die Vertreter und Vertreterinnen der Fraktionen, die sich für diese Lösung aussprachen (CDU, SPD, FDP), zeigten sich überzeugt davon, dass die Taubenpopulation innerhalb von zwei Jahren so reduziert wird, dass dann mit anderen Methoden eine erneute Überpopulation vermieden werden kann. Die Fraktion der Grünen hat geschlossen dagegen gestimmt, weil mildere Mittel zur Bestandsregulierung angewendet werden können und dadurch die grundgesetzliche Verhältnismäßigkeit gewahrt werden kann.
Ergänzendes unter der Nachricht Stadtrat Limburg in Hessen stimmt für die Tötung von Tauben.
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