20. August 2020
Die Erna-Graff-Stiftung (EGS) für Tierschutz und ihr erster Vorsitzender, Hans-Georg Kluge begrüßen die Einführung des Tierschutzverbandsklagerechts in Berlin, die das Abgeordnetenhaus heute in zweiter Lesung beschlossen hat. Für seine Parteikollegen hat Kluge, der selbst als seit seinem 16- Lebensjahr CDU-Mitglied ist und in dieser Eigenschaft ehemaliger Landrat in Nordrhein-Westfalen und Justiz- und Europastaatssekretär in Brandenburg war, in diesem Zusammenhang allerdings kein gutes Wort übrig.
Und auch in seiner Eigenschaft als geschäftsführender Rechtsanwalt in einer Berliner Rechtsanwaltskanzlei meint Kluge: “Meine Berliner Parteifreunde haben beim Tierschutz auch in juristischer Hinsicht auf ganzer Linie versagt. Und das, obwohl das Tierschutzgesetz seinerzeit maßgeblich von den CDU-Bundestagsabgeordneten Dietrich Rollmann und Meinolf Michels initiiert und verbessert worden ist. Ein Zusammenhang, den jüngere und unhistorische CDU-Mitglieder bis heute nicht verstanden haben, obwohl etwa die CDU-Kanzler Adenauer und Kohl privat große Tierfreunde waren“. Und ein Zusammenhang, der im Rahmen des „Kükenschredder-Urteil“ des Bundesverwaltungsgerichts in der dortigen mündlichen Verhandlung sogar ausführlich diskutiert worden ist, so Kluge weiter, dessen Kanzlei und er persönlich als Vertreter zweier nordrhein-westfälischer Kreise aufgetreten sind.
„Tierschutzorganisationen in Berlin mussten lange auf diesen Tag warten. Wir freuen uns zum Wohle aller Tiere in der Landeshauptstadt, dass der Großteil der Berliner Abgeordneten die Notwendigkeit der Klagemöglichkeit zur Durchsetzung von Tierrechten erkannt hat.“, sagt Kluge, der auch Herausgeber eines Kommentars zum Tierschutzgesetz ist. Obwohl der Tierschutz vor 18 Jahren im Grundgesetz als Staatsziel verankert worden sei, herrsche in der Realität nach wie vor überwiegend ein Vollzugsdefizit bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz.
Mit großer Freude nimmt die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz daneben zur Kenntnis, dass vereinzelt auch innerhalb der CDU-Fraktion für das Gesetz gestimmt wurde. Die Abgeordnete Katrin Vogel hat heute sogar in einer persönlichen Ansprache ihre Beweggründe in Bezug auf die Befürwortung des Gesetzes dargelegt. Kluge: „Wir Tierfreunde in der Union, von denen es nicht wenige – vor allem auch in den anderen Landesverbänden – gibt, freuen uns über die Zivilcourgage von Frau Vogel. Sie ist unser aller Anerkennung wert.“
Zur allgemeinen Bewertung: „Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes in Berlin entstehen ganz neue Möglichkeiten, „Tierrechte“ vor Gericht durchzusetzen. Gerade in Berlin existieren etliche tierrechtsrelevante Bereiche, an die wir ohne Verbandsklagerecht bisher nicht herangekommen sind. Die Einführung der Tierschutzverbandsklage bedeutet für den Tierschutz einen echten Meilenstein.“, sagt Eva Biré, Leiterin der Geschäftsstelle der Stiftung. Sie dankte dem Senat, allen voran Senator Behrendt, für seine unermüdlichen Bemühungen, dieses Gesetz Wirklichkeit werden zu lassen. Biré weiter: „Das jetzt wieder verbreitete Ammenmärchen von der Klageflut durch Verbandsklagen wird sich schnell als das herausstellen, was es ist. Ein -zigfach widerlegtes Argument“, mit dem man denen einen Gefallen tut, denen man sich verpflichtet glaubt. Die überwiegend konservativen Wähler aus dem Bereich des karitativen, oftmals christlich geprägten Tierschutzes gehören jedenfalls nicht dazu.“
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