Typisch Klöckner: Neue Hundeverordnung ist reiner Populismus

26. August 2020

Nach Bundesministerin Julia Klöckner soll die geplante Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung zu einer Verbesserung des Tierschutzes und Tierwohles in ganz Deutschland führen. Der hierzu nun diskutierte Entwurf offenbart dagegen wenig Verbesserung, viel Populismus und unzählige offene Fragen.

Hundeverordnung

Seit Jahren stellen sich vor allem in Großstädten viele Hundehalter*innen die Frage, wie sie ihren Vierbeinern bei der Fülle an hundeunfreundlichen Vorschriften den ihnen zustehenden Freilauf ermöglichen können. Dabei schreibt es das Tierschutzgesetz schon seit langer Zeit vor: Die Bewegung eines Hundes darf nicht so weit eingeschränkt werden, dass dem Tier Schmerzen oder vermeidbare Schäden und Leiden entstehen. Daraus wird schon lange Zeit geschlussfolgert, dass den Tieren neben dem Auslauf an der Leine auch genügend Freilauf garantiert werden muss. Zusätzlich schreibt auch bereits jetzt die Tierschutz-Hundeverordnung vor, dass Hunden ausreichend Auslauf im Freien zu gewähren ist.

Die Umsetzung eben jener Verpflichtung wird dem Hundehalter jedoch durch städtischerseits verhängte Leinenzwang-Regelungen schier unmöglich gemacht. So ergibt sich in Berlin wie in vielen anderen Großstädten die paradoxe Situation, dass in der Öffentlichkeit ein generelles Freilaufverbot herrscht und Hunde nur in wenigen ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten ohne Leine laufen dürfen. Davon existieren im Verhältnis zur Anzahl der gehaltenen Hunde aber so wenig, dass die Überfüllung dieser Gebiete zu kaum Erholung für Mensch und keiner artgemäßen Bewegung für das Tier führt.

Ein durch die Erna-Graff-Stiftung unterstütztes Gerichtsverfahren, das sich mittlerweile vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in der Berufungsinstanz befindet, greift genau diese Problematik grundsätzlich auf. Konkret geht es um die Leinenzwangregelungen und Mitnahmeverbote für Hunde am Berliner Schlachtensee und der Krummen Lanke. Im Kern behandelt das Verfahren aber die grundsätzliche Frage nach der Rechtmäßigkeit solcher Leinenzwangregelungen in ganz Deutschland, sofern keine ausreichenden alternativen Freilaufgebiete vorgesehen werden. Nähere Informationen zum Verfahren und zur Möglichkeit der Unterstützung finden Sie in diesem Artikel.

Mit der nun bezweckten Verordnungsänderung bestünde endlich die Chance zur Klarstellung, dass umfassende Leinenzwangregelungen wie diese mit der Tierschutz-Hundeverordnung (und dem Tierschutzgesetz) unvereinbar und rechtswidrig sind. Auch hierzu schweigt der Entwurf und lässt Fragen über das Verhältnis der Verordnung zu städtischerseits verhängten Leinenzwangregelungen gänzlich offen. Eine Klarstellung wird daher erst unser Grundsatzverfahren bringen, das wir notfalls auch bis vor das Bundesverwaltungsgericht führen werden.

„Die Städte sind in der Verpflichtung zur Bereitstellung ausreichender Freilaufflächen für Hunde. Bis dahin bleibt der Verordnungsentwurf typischer Klöckner‘scher Populismus. Die schönsten Regelungen sind nichts Wert, solange ihre Einhaltung unmöglich gemacht wird.“, erklärt Eva Biré, Leiterin der Geschäftsstelle der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz.

Mit der Änderung der Verordnung wäre es zudem an der Zeit, endlich unmissverständlich klarzustellen, dass mit dem Begriff des „ Auslaufes“ der Freilauf des Tieres und nicht Bewegung an der Leine gemeint ist. Solange dies nicht geschieht, werden gegenteilige Auffassungen nie abebben und ein tierschutzrelevantes Thema wie dieses nie endgültig geklärt sein.

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